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   FG Saarland, 25.04.2007 - 1 K 2182/03   

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https://dejure.org/2007,23160
FG Saarland, 25.04.2007 - 1 K 2182/03 (https://dejure.org/2007,23160)
FG Saarland, Entscheidung vom 25.04.2007 - 1 K 2182/03 (https://dejure.org/2007,23160)
FG Saarland, Entscheidung vom 25. April 2007 - 1 K 2182/03 (https://dejure.org/2007,23160)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit eines Einspruchs gegen Änderungsbescheid bei Unzulässigkeit der Klage gegen den ursprünglichen Bescheid; Wiedereinsetzung in die Einspruchsfrist des Änderungsbescheids auch nach Ablauf der Jahresfrist wegen der Annahme höherer Gewalt i.S. des § 110 Abs. 3 AO; ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zulässigkeit eines Einspruchs gegen Änderungsbescheid bei Unzulässigkeit der Klage gegen den ursprünglichen Bescheid - Wiedereinsetzung in die Einspruchsfrist des Änderungsbescheids auch nach Ablauf der Jahresfrist wegen der Annahme höherer Gewalt i.S. des § 110 Abs. 3 AO - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 11.05.1979 - 6 C 70.78

    Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Klagefrist - Begriff der "höheren

    Auszug aus FG Saarland, 25.04.2007 - 1 K 2182/03
    Er entspricht inhaltlich den Naturereignissen oder anderen unabwendbaren Zufällen (BFH-Beschluss vom 30. Oktober 1997 III B 108/95, BFH/NV 1998, 497 ; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 11. Mai 1979 6 C 70.78, BVerwGE 58, 100 ).
  • BFH, 18.04.2005 - IV B 90/03

    Änderung eines angefochtenen Steuerbescheides nach Klageerhebung

    Auszug aus FG Saarland, 25.04.2007 - 1 K 2182/03
    Höhere Gewalt ist ein außergewöhnliches Ereignis, das unter den gegebenen Umständen auch durch die äußerste, nach Lage der Sache von dem Betroffenen zu erwartenden und zumutbaren Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte (ständige Rechtsprechung, vgl. Vgl. etwa BFH, Beschluss vom 18. April 2005 IV B 90/03, BFH/NV 2005, 1817 m.w.N.).
  • BFH, 16.08.1979 - I R 95/76

    Postulationsfähige Person - Revision - Einlegung der Revision - Frist -

    Auszug aus FG Saarland, 25.04.2007 - 1 K 2182/03
    Gleichwohl kann höhere Gewalt auch vorliegen, wenn ein Verfahrensbeteiligter durch ein Verhalten des Gerichts von einer fristgerechten Prozesshandlung abgehalten wird (BFH-Urteil vom 16. August 1979 I R 95/76, BStBI II 1980, 47).
  • BFH, 30.10.1997 - III B 108/95

    Investitionszulage: Beendigung einer Betriebsaufspaltung

    Auszug aus FG Saarland, 25.04.2007 - 1 K 2182/03
    Er entspricht inhaltlich den Naturereignissen oder anderen unabwendbaren Zufällen (BFH-Beschluss vom 30. Oktober 1997 III B 108/95, BFH/NV 1998, 497 ; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 11. Mai 1979 6 C 70.78, BVerwGE 58, 100 ).
  • BFH, 03.05.2001 - III R 56/98

    Einkommensteuer - Schätzung - Einspruchsfrist - Frist - Versäumnis - Bekanntgabe

    Auszug aus FG Saarland, 25.04.2007 - 1 K 2182/03
    Es müssen vielmehr Zweifel berechtigt sein, sei es nach den Umständen des Falles, sei es nach dem schlüssig oder jedenfalls vernünftig begründeten Vorbringen des Steuerpflichtigen (BFH, Urteil vom 3. Mai 2001 III R 56/98, BFH/NV 2001, 1365).
  • BFH, 27.11.2002 - X R 17/01

    Zugang der Einspruchsentscheidung; Richtigkeit des Postaufgabedatums

    Auszug aus FG Saarland, 25.04.2007 - 1 K 2182/03
    Zwar ist es dem Steuerpflichtigen in der Regel nicht möglich, von sich aus konkrete Behauptungen über die Behandlung des Postausgangs innerhalb des Finanzamts aufzustellen (BFH, Urteil vom 27. November 2002 X R 17/01, BFH/NV 2003, 541).
  • BFH, 28.02.1990 - I R 165/85

    Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit der Revisionsbegründung - Zurechnung von

    Auszug aus FG Saarland, 25.04.2007 - 1 K 2182/03
    Der Erlass der Änderungsbescheide vom 17. Juni 2004 ändert nichts an der Unzulässigkeit der Klage (so zu Recht BFH, Urteil vom 28. Februar 1990 I R 165/85, BFH/NV 1991, 75 zur früheren Rechtslage; BFH, Urteil vom 13. April 2000 VI R 56/99, BStBI.
  • BFH, 13.03.2003 - VII B 153/02

    NZB: Anwendung des § 68 FGO im NZB-Verfahren

    Auszug aus FG Saarland, 25.04.2007 - 1 K 2182/03
    II 2000, 490 bzgl. eines Änderungsbescheides im Rahmen eines unzulässigen Einspruchsverfahrens; BFH, Beschluss vom 13. März 2003 VII B 153/02, BFH/NV 2003, 1065 bzgl. eines Änderungsbescheides im Rahmen eines unzulässigen Beschwerdeverfahrens).
  • BFH, 14.10.1999 - VI R 56/99
    Auszug aus FG Saarland, 25.04.2007 - 1 K 2182/03
    Der Erlass der Änderungsbescheide vom 17. Juni 2004 ändert nichts an der Unzulässigkeit der Klage (so zu Recht BFH, Urteil vom 28. Februar 1990 I R 165/85, BFH/NV 1991, 75 zur früheren Rechtslage; BFH, Urteil vom 13. April 2000 VI R 56/99, BStBI.
  • FG Saarland, 28.11.2000 - 1 K 132/00

    Zugangsfiktion bei Geschäfts- und Postfachanschrift (§§ 47 Abs. 1, 54 Abs. 2, 222

    Auszug aus FG Saarland, 25.04.2007 - 1 K 2182/03
    Er hat vielmehr aufgrund seiner jahrelangen Erfahrung mit der Absendepraxis der saarländischen Finanzbehörden (dazu auch Finanzgericht des Saarlandes, Urteil vom 28. November 2000, 1 K 132/00, EFG 2001, 329) keinerlei Anlass zu bezweifeln, dass die Einspruchsentscheidung entsprechend dem Absendevermerk am 28. April 2003 zur Post gegeben worden ist.
  • BFH, 21.12.2001 - VIII B 132/00

    Fehlerhafte Beurteilung der Beweislast; Verfahrensmangel

  • FG Saarland, 15.05.2008 - 1 K 1305/05

    Beantragung der Terminsverlegung kurz vor der mündlichen Verhandlung;

    Soweit die Klägerin damit die am 25. April 2007 entschiedenen Verfahren (1 K 2060/03, 1 K 2101/03, 1 K 1022/07, 1 K 2183/03, 1 K 2182/03, 1 K 2267/04, 1 K 1021/07, 1 K 2181/03) meinen sollte, muss sie sich entgegen halten lassen, dass der Senat die dort gestellten Befangenheitsgesuche in den Urteilen vom 25. April 2007 als rechtsmissbräuchlich und damit unzulässig bezeichnet hat (vgl. etwa das Urteil in 1 K 2060/03 unter Tz. 2. der Entscheidungsgründe).
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